Neue EU-Regelung zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen ab Oktober 2025

Neue EU-Regelung zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen ab Oktober 2025

Veröffentlicht am 9. Oktober 2025

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt in der Europäischen Union eine neue Verordnung in Kraft, die den Zahlungsverkehr sicherer gestalten soll. Die EU-Verordnung (EU) 2021/1230 verpflichtet Banken und Zahlungsdienstleister zur Überprüfung des Empfängernamens vor der Ausführung von SEPA-Überweisungen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Betrug durch falsche IBAN-Angaben zu reduzieren. Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte der Regelung erläutert.

Grundlagen der Empfängerüberprüfung

Die sogenannte Verification of Payee (VoP) erfordert, dass Banken den vom Kunden eingegebenen Empfängernamen mit dem Namen des IBAN-Inhabers abgleichen. Dieser Abgleich erfolgt über eine zentrale Datenbank und gilt für alle SEPA-Überweisungen im Euro-Raum. Ausgenommen sind Bargeldtransaktionen, Schecks und Überweisungen außerhalb des SEPA-Raums. Einige Institute haben die Umsetzung bereits ab dem 5. Oktober 2025 begonnen.

Das Ampelsystem der Überprüfung

Der Abgleich wird durch ein Ampelsystem visualisiert, das den Kunden über das Ergebnis informiert:

  • Grün: Der Name stimmt mit dem IBAN-Inhaber überein. Die Überweisung wird uneingeschränkt ausgeführt.
  • Gelb: Es besteht eine Abweichung, etwa durch einen Schreibfehler. Der Kunde erhält eine Warnung, kann die Überweisung jedoch fortsetzen.
  • Rot: Es liegt eine wesentliche Diskrepanz vor. Die Überweisung wird blockiert, es sei denn, der Kunde gibt eine explizite Freigabe (z. B. per PIN).

Diese Stufen gewährleisten einen ausgewogenen Schutz, ohne den Zahlungsverkehr unnötig zu behindern.

Integration in Echtzeit-Überweisungen

Seit dem 9. Januar 2025 sind Echtzeit-Überweisungen (Instant Payments) für alle Banken verpflichtend, wobei das Geld innerhalb von maximal 10 Sekunden beim Empfänger ankommt. Die Namensprüfung wird auch hier integriert, ohne die Verarbeitungszeit signifikant zu verlängern. Die Kosten für Echtzeit-Überweisungen dürfen nicht höher ausfallen als für Standard-Überweisungen und belaufen sich auf höchstens 0,20 € für Privatkunden.

Haftungsregelungen und Auswirkungen

Mit der neuen Verordnung entfällt die Haftung der Banken für Fehlüberweisungen, sofern die Überprüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Der Kunde trägt das Risiko, wenn er Warnungen ignoriert. Besondere Herausforderungen ergeben sich bei Namensänderungen, wie nach einer Heirat, da diese den Abgleich beeinträchtigen können. Die Regelung wird voraussichtlich zu einer Reduzierung von Millionen Euro an Betrugsschäden beitragen.

Praktische Hinweise für Kunden

  1. Geben Sie den Empfängernamen vollständig und korrekt ein, ohne Abkürzungen. Unsere korrekten Daten finden Sie hier
  2. Reagieren Sie auf Warnmeldungen, indem Sie den Empfänger kontaktieren oder die IBAN überprüfen.
  3. Halten Sie Ihre Banking-App auf dem neuesten Stand, um die Funktion optimal zu nutzen.
  4. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an den Kundenservice Ihrer Bank.

Zusammenfassend stärkt diese Regelung die Sicherheit im Zahlungsverkehr erheblich. Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der BaFin oder der Verbraucherzentrale.

Kategorien: Finanzen, Banking, EU-Recht

Tags: SEPA-Überweisung, Namensprüfung, Instant Payments, Verification of Payee

Du betrachtest gerade Neue EU-Regelung zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen ab Oktober 2025