Geschäftsbedingungen
Unsere AGB
Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)
für den Geschäftsverkehr zwischen
Endkunden und der HundeWildnisSchule Inh. Manuela Ulbricht
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
Die
vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir
können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte
Ware zusenden.
§ 2 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Arbeitsabläufe, Arbeitsinhalte, etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 3 Preise und Zahlung
- In unseren Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Liefer-, Verpackungs- und Versandkosten sind gegebenenfalls detailliert separat ausgewiesen bzw. Bestandteile unseres Angebotes.
- Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Barzahlung und Bezahlung per PayPal-Bezahldienst sind ebenso möglich. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
- Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung bzw. Ausführung unserer Leistungen zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem
Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine
Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur
Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt,
wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag
geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der
Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit
-
Soweit
kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind
unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche
Angaben.
-
Der
Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
-
Der
Besteller kann 2 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen
Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer
angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen
Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir
aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine
angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die
Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller
berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
-
Kommt
der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt
zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller
bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der
verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger
entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer
zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den
Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
-
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
-
Wir
behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur
vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
-
Der
Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn
übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist
er verpflichtet, hochpreisige Kaufsachen auf eigene Kosten gegen
Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt
werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig
auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns
der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der
gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter
ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO
zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
-
Die
Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller
erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich
das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der
umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache
zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in
der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache
anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig
Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen
den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die
ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen
einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
-
Wir
verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um
mehr als 20 % übersteigt.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
-
Soweit
die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen
enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder
Zeichnungen nur annähernd maßgebend,
-
Soweit
der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns
vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem
Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er
nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen
Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung
verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen
Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
-
Der
Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch
berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und
die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den
Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des
Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller
ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten
Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der
Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes
ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die
Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt
vom Vertrag erklären.
§ 8 Schadenersatzansprüche
-
Schadensersatzansprüche
zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller
erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir
die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur
Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den
nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
-
Wir
haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden
Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer
Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die
auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie
Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen
beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine
Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir
auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der
garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht
unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn
das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits-
und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
-
Wir
haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht
werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher
Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir
haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag
verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen
Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im
Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen
Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die
gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
-
Eine
weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
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Die
Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang.
Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden,
soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 9 Sonstiges
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Dieser
Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG).
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Die
gesetzlichen Regelungen für Fernabsatzverträge finden keine Anwendung.
Es können keine Fernabsatzverträge mit uns geschlossen werden.
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Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder
eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt.
HundeWildnisSchule Inh.: Manuela Ulbricht
01705 Freital, Hohe Lehne 14
Tel.: +49 351 4602225
eMail: service@wildnislehrer.de
www.wildnislehrer.de